Ein Rentenberater befasst sich mit allen Fragen und der Vertretung in den Bereichen:
- gesetzliche Rentenversicherung
- gesetzliche Krankenversicherung (mit Rentenbezug)
- gesetzliche Unfallversicherung (mit Rentenbezug)
- soziales Entschädigungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Versorgungsausgleich
- berufsständische Versorgungswerke
- betriebliche Altersversorgung
In diesen Rechtsgebieten werden Sie durch Rentenberater qualifiziert und unabhängig beraten sowie in Verwaltungsverfahren oder vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten prozessual vertreten.