In welchen Bereichen kann ein Rentenberater seine Mandanten beraten?

Ein Rentenberater befasst sich mit allen Fragen und der Vertretung in den Bereichen:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • gesetzliche Krankenversicherung (mit Rentenbezug)
  • gesetzliche Unfallversicherung (mit Rentenbezug)
  • soziales Entschädigungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Versorgungsausgleich
  • berufsständische Versorgungswerke
  • betriebliche Altersversorgung

In diesen Rechtsgebieten werden Sie durch Rentenberater qualifiziert und unabhängig beraten sowie in Verwaltungsverfahren oder vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten prozessual vertreten.