Wer kann die Dienstleistung eines Rentenberaters in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich jeder, der in Bezug auf die in Frage 1 genannten Bereiche Beratungsbedarf hat.

Das können sein:

  • Unternehmen
  • Gesellschafter/Geschäftsführer
  • die Personalabteilung von Unternehmen
  • Betriebs- und Personalräte
  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Arbeitnehmer
  • Minijobber
  • Pflegebedürftige
  • Pflegepersonal
  • Angehörige
  • Rentner